Pflegesatzverhandlungen 2027 unter dem PNOG und dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Tarifvertrag ja oder nein
Der Gesetzgeber hat uns mit dem PNOG in seiner aktuellen Fassung sowie dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz große Herausforderungen für Pflegesatzverhandlungen ab dem Jahr 2027 mitgegeben.
Doch was bedeutet das für die unterschiedlichen Versorgungsformen?
Im stationären Bereich könnte man zunächst meinen, dass sich nicht viel verändert. Das ist jedoch ein Trugschluss. Neben der Frage, ob man einem Tarifvertrag beitritt oder nicht, gibt es zahlreiche weitere Themen, die künftig zu berücksichtigen sind.
Wie können Stellenschlüssel durch Digitalisierung oder Robotik substituiert werden? Wie sind die damit verbundenen Anschaffungskosten zu berücksichtigen? Wie geht es mit den neuen Personalschlüsseln aus PeBeM weiter? Wie wird künftig das Höherstufungsmanagement aussehen? Und welchen Pflegegradmix muss ich prospektiv für die Pflegesatzverhandlung ansetzen?
All dies sind wichtige Fragen, denen wir uns jedoch nicht gleichzeitig widmen können.
Heute möchte ich mich daher auf die Frage konzentrieren:
„Soll ich einem Tarifvertrag beitreten?“
Die erste Reaktion lautet häufig:
„Bloß nicht. Dann steigen meine Personalkosten ins Unermessliche. Wie soll ich das finanzieren?“
Genau hier liegt jedoch der Denkfehler. Natürlich steigen die Personalkosten deutlich an. Diese werden jedoch auch zu 100 Prozent refinanziert, denn das PNOG schützt in seiner aktuellen Fassung weiterhin tarifgebundene Personalkosten. Diese dürfen nicht als unwirtschaftlich anerkannt werden.
Was bedeutet das konkret?
Entscheidet sich ein Träger gegen einen Tarifvertrag und orientiert sich stattdessen lediglich am regionalen Entgeltniveau gemäß § 82c Absatz 2 SGB XI beziehungsweise am regionalen Durchschnitt, gelten für die Jahre 2027 bis 2030 Obergrenzen für die Refinanzierung von Personalkostensteigerungen. Diese dürfen maximal in Höhe der durchschnittlichen Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 SGB V (Grundlohnsummensteigerung) berücksichtigt werden.
Für das Jahr 2027 liegt diese Steigerungsrate voraussichtlich bei rund 3,4 Prozent. Der gesetzlich vorgesehene Abschlag von einem Prozentpunkt ist hierbei bereits berücksichtigt.
Diese Regelung wird zukünftig dazu führen, dass die Gehälter bei tarifgebundenen Trägern stärker steigen als bei Trägern, die sich am regionalen Durchschnitt orientieren. Dadurch werden sich Pflegekräfte zunehmend für tarifgebundene Arbeitgeber entscheiden. Für andere Träger wird sich die ohnehin angespannte Personalsituation weiter verschärfen.
Aus wirtschaftlicher Sicht kann dieses Risiko deutlich größer sein als die Anwendung eines Flächentarifvertrags.
Wer sich bereits heute auf die nächste Pflegesatzverhandlung vorbereitet und die künftig höheren Personalkosten aus einem Tarifvertrag prospektiv einplant, kann die Umstellung sowie die damit verbundenen Gehaltssteigerungen ohne übermäßiges wirtschaftliches Risiko umsetzen. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich eine weiterhin stabile und gute Auslastung der Einrichtung.
Auch zukünftige Tarifsteigerungen können weiterhin im Rahmen jährlicher Einzelpflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern verhandelt und refinanziert werden.
Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Aus meiner Sicht und auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes stellt der Wechsel in einen Tarifvertrag das wirtschaftlich geringere Risiko dar, sofern dieser Schritt sorgfältig geplant und eng mit den Pflegesatzverhandlungen abgestimmt wird.
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